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Was ist bisher passiert? Die Thüringer Landesregierung hat im Koalitionsvertrag die Einführung von Gemeinschaftsschulen vereinbart. Nach der Erarbeitung des Konzepts durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur haben unter anderem Minister Christoph Matschie und Staatssekretär Prof. Dr. Roland Merten in den vergangenen Wochen auf zahlreichen Diskussions- und Informationsveranstaltungen über die vielfältigen Möglichkeiten der Thüringer Gemeinschaftsschule informiert.
Seit Beginn der Vorstellung des Konzepts sind Vertreter des Ministeriums mit mehr als 1.000 Pädagogen, interessierten Eltern, Vertretern von Schulträgern und Kommunalpolitikern zusammengekommen. Angesichts des großen Informationsbedarfs war dies ein richtiger Schritt. Praktiker und Eltern vor Ort wurden aktiv beteiligt, ihre Anregungen fließen in die weitere Vorbereitung mit ein.
Was ist die Thüringer Gemeinschaftsschule? Die Thüringer Gemeinschaftsschule bereichert das Thüringer Schulsystem um eine weitere Schulart. Sie ermöglicht Schülerinnen und Schülern das längere gemeinsame Lernen bis Klasse 8 und umfasst grundsätzlich die Klassenstufen 1 bis 12. So haben Schüler und Eltern mehr Zeit, um über den Bildungsgang zu entscheiden. Darüber hinaus wird mit der Gemeinschaftsschule der Schulerfolg noch mehr von den Startbedingungen und der sozialen Herkunft der Schülerinnen und Schüler entkoppelt.
Durch individuelle Förderung werden die Stärken, die Interessen, Neigungen und Begabungen aller Schülerinnen und Schüler besser entwickelt und gefördert. Dies wird insbesondere durch die Realisierung ganztägiger Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote unterstützt. Außerdem ermöglicht und fördert die Gemeinschaftsschule noch besser das selbstständige Lernen und individuelle Lernwege. Die neue Lernkultur der Gemeinschaftsschule wird intensiv geprägt von der engen Kooperation von Pädagogen, Schülern, Eltern und alle Partnern.
Wie sieht die Pilotphase aus? Die Pilotphase startet mit dem Schuljahr 2010/2011. Damit beginnt die Entwicklung und Erprobung der pädagogischen Konzepte der Schulen. Bewerbungen als Thüringer Gemeinschaftsschule im Aufbau sind ab sofort möglich. Dafür hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur konkrete Hinweise formuliert. Notwendig sind unter anderem ein gemeinsamer Antrag des Schulträgers und der einzelnen Schule sowie inhaltliche und strukturelle Entwicklungsziele. Auf dieser Basis entscheidet das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Aufnahme der Schule in die Pilotphase.
In der Pilotphase kann die einzelne Schule auf Unterstützung und spezielle Förderung bauen. Neben einer Anlaufstelle im Bildungsministerium werden die Schulen durch Regionalberater, eine zentrale Arbeitsgruppe sowie Wissenschaftler unterstützt und begleitet. Zudem erhalten die Gemeinschaftsschulen im Aufbau finanzielle Unterstützung. Lehrer können zusätzliche Arbeitszeit für die Entwicklung der Gemeinschaftsschule im Aufbau nutzen.
Wie können sich Schulen bewerben? Interessierte Schulen können sich in der ersten Welle bis zum 15. Juni 2010 (Beginn: 1. August 2010) und in einer zweiten Welle bis zum 30. September 2010 (Beginn: 1. November 2010) bewerben.
Antragsberechtigt ist jeder Schulträger staatlicher Schulen gemeinsam mit einer oder mehreren Schulen der Schularten Regelschule, Gymnasium, Gesamtschule sowie Grundschule, letztere nur im Verbund mit Schulen der vorgenannten Schularten. Neben den Motiven muss die Bewerbung auch auf den Entwicklungsstand der Schule eingehen. Dazu gehören das aktuelle pädagogische Konzept, die Verankerung im Sozialraum, Kooperationen sowie personelle und sächliche Voraussetzungen.
In die Bewerbung gehören außerdem Aussagen zu Entwicklungszielen und zur geplanten Organisationsstruktur als Thüringer Gemeinschaftsschule im Aufbau in den Bereichen Unterrichtsentwicklung (Lehren und Lernen), Personalentwicklung (Führung und Management, Ziele und Strategien) und Organisationsentwicklung (Ziele und Strategien, Klima und Kultur). Wichtige Unterlagen, die zur Bewerbung als Thüringer Gemeinschaftsschule im Aufbau mit eingereicht werden müssen, sind der Beschluss der Schulkonferenz, der Beschluss des Schulträgers zur gemeinsamen Bewerbung mit der Schule und zur Absicht der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule sowie die Stellungnahme des Staatlichen Schulamtes.
Unterstützung und Förderung Alle Thüringer Gemeinschaftsschulen im Aufbau erhalten in der Pilotphase und darüber hinaus pädagogische Unterstützung durch das landesweite Unterstützungssystem. Außerdem wird die Entwicklung der Gemeinschaftsschule bereits in der Pilotphase mit einer Anschubfinanzierung begleitet. Dafür stehen im Haushalt 2010 insgesamt 422.500 Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen und Kontakt: www.thueringer-gemeinschaftsschule.de.
Ansprechpartnerin im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist Frau Dr. Marion Malz, Tel.: 0361-3794315, EMail: Marion.Malz@tmbwk.thueringen.de
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